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Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA – Wie Du deine innovativen Ideen schützen kannst!

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Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA – Wie Du deine innovativen Ideen schützen kannst!

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

 

Im folgenden Artikel erkläre ich Dir, was das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist und inwiefern es für Startups und Gründer, also dein Geschäft, relevant ist.

 

Das DPMA kurz zusammengefasst 

 

 

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine deutsche Zentralbehörde deren Hauptaufgabengebiet der gewerbliche Rechtsschutz darstellt. Zusammengefasst besteht die Hauptaufgabe des Amtes darin neue Ideen und Erfindungen vor Nachahmung zu schützen.

Das DPMA ist vor allem zuständig für die Vergabe und Eintragung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Zur Finanzierung ihrer Aufgabenerfüllung werden vom DPMA verschiedene Gebühren auf Anmeldung und Verlängerung von Patenten erhoben.

Der Hauptsitz des DPMA befindet sich in München, zusätzliche Standorte sind in Jena und Berlin vorhanden. Das erste deutsche Patentamt wurde 1877 als „Kaiserliches Patentamt“ gegründet, damit kann die DPMA bereits auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken. Das Patentamt, wie es juristisch noch heute besteht, wurde jedoch erst 1949 gegründet.

 

 

Was muss ich für eine Anmeldung beim DPMA beachten?

 

Solltest Du eine Marke, Patent, o.ä., beim DPMA anmelden wollen, solltest Du vor allem beachten, dass sich die Gültigkeit dieser Schutzrechte erst einmal lediglich auf den deutschen Markt beschränken. Für Schutzrechte in anderen Ländern müssen auch andere Patentbehörden kontaktiert werden.

In jedem Fall muss die Patentanmeldung im Ausland spätestens 12 Monate nach der Anmeldung in Deutschland erfolgen. Die Anmeldung wirkt dann rückwirkend, heißt, dass dein Patentanmeldungsdatum im Ausland automatisch das Datum, der schon erfolgten, Anmeldung in Deutschland sein wird.

 

Das Patent beim DPMA

 

Die Anmeldung eines Patents ist in jedem Fall einer der komplizierteren Anmelde-Vorgänge bei dem DPMA. Für die Patentanmeldung gelten daher auch relativ strenge Auflagen, deren Erfüllung bei jeder neuen Anmeldung durch Patentamt-Mitarbeiter überprüft wird.

Des Weiteren werden zum Nachweis der Auflagenerfüllung unterschiedlichste Unterlagen verlangt, dazu zählen u.a.:

– Eine Erfindungsbenennung deiner Idee

– Eine technische Beschreibung deiner Geschäftsidee

– Eine Zusammenfassung deiner Geschäftsidee

– Patentansprüche (in welchen Umfang Du deine Idee schützen lassen willst)

– eventuell eine (technische) Zeichnung deiner Idee

 

Die Anmeldung eines Patents kostet in etwa zwischen 40€ und 135€, je nachdem auf welchem Wege die Anmeldung erfolgt und ob es sich um eine nationale oder internationale Anmeldung handelt. Hinzu kommen noch 150€ für die Prüfung des Antrags und eine 300€ Gebühr für Recherchen.

Ist das Patent angemeldet, hat es erstmal eine Gültigkeit von zwei Jahren. Grundsätzlich kann ein Patent aber nach erfolgter Anmeldung bis zu 20 Jahre Bestand haben, in dem es immer wieder verlängert wird. Allerdings steigen die Patentkosten von Jahr zu Jahr, das 20. Jahr ist also um ein vielfaches teurer als das erste.

 

Wichtig: Bevor Du ein Patent anmeldest, ist es ratsam zu überprüfen ob nicht eventuell schon ein ähnliches Patent besteht, das gilt im Grunde natürlich auch für alle anderen Schutzrechte. Speziell dafür bietet das DPMA auch eine Datenbank an (den Link dazu findest Du hier).

 

Das eigene Design eintragen lassen

 

Das eingetragene Design (früher auch „Geschmacksmuster“ genannt) ist ein Schutzrecht, dass vor allem die ästhetische Erscheinungsform (Farbe, Form, etc.) eines entworfenen Produkts schützen soll.

Die Anmeldung eines eingetragenen Designs kann ebenfalls sowohl online als auch auf dem Postweg erfolgen. Im Gegensatz zum Patentrecht wird hier nicht überprüft ob das Design tatsächlich auch die Voraussetzungen erfüllt. Somit wird erst im rechtlichen Streitfall selbst, festgestellt, ob das eingetragene Design auch die Voraussetzungen für das Schutzrecht erfüllt. Die Anmeldung beim DPMA gilt auch in diesem Fall erst einmal nur für Deutschland.

Die Anmeldung eins eingetragenen Designs kostet etwa zwischen 60-70€ und hat zunächst eine Gültigkeit von 30 Monaten. Die Laufzeit der Rechte können auf bis zu 25 Jahren Gesamtlaufzeit verlängert werden.

 

 

Deine Marke beim DPMA eintragen lassen

 

Bei Markenanmeldung wird im Wesentlichen in zwei verschiedene Kategorien unterschieden: Die Bildmarke und die Wortmarke. Möglich ist auch eine Kombination aus beidem. Zu beachten ist auch hier wieder, dass für den Markenschutz im Ausland auch andere Patentämter kontaktiert werden müssen.

Die Kosten zur Anmeldung einer Marke liegen, je nach Markenart und Laufzeit, zwischen 100€ und 500€. Das Markenschutzrecht ist nach der Anmeldung in der Regel 10 Jahre gültig und kann für etwa 260-750€ immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.

 

 

Dein Gebrauchsmuster anmelden

 

Das Gebrauchsmuster ist quasi eine unkompliziertere Variante des Patents. Im Gegensatz zum Patent findet hier keine Überprüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Die Gültigkeit wird auch hier erst im Falle eines Rechtsstreits überprüft.

Deswegen sollte im vornherein sichergestellt werden, dass das Gebrauchsmuster in einem eventuellen Rechtsstreit als gültig anerkannt wird. Ein weiterer Unterschied zum Patent ist die Laufzeit des Schutzrechtes, beim Gebrauchsmuster beträgt die maximale Laufzeit mit lediglich 10 Jahre nur die Hälfte dessen was mit einem Patent möglich ist.

Die Kosten zur Anmeldung eines Gebrauchsmusters betragen insgesamt etwa 280-290€, dabei hat das Gebrauchsmuster eine anfängliche Laufzeit von 3 Jahren. Die Verlängerung um weitere drei Jahre kostet dann 350€.

 

 

Was ist mit Urheberrechten?

 

Anders als bei den gewerblichen Schutzrechten entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Hier ist also keinerlei Eintragung erforderlich.

 

Was sollte außerdem beachtet werden?

 

Bei Fragen zum Thema der gewerblichen Schutzrechte kannst Du dich grundsätzlich auch an das Patentamt selbst wenden. Speziell für Erfinder und den Fragen rund um den Komplex der Patente bietet das DPMA darüber hinaus sogar kostenfreie Erfinderberatungen an.

Allerdings ersetzt dies keine fachgerechte Rechtsberatung. Wenn Du also ernsthaft mit dem Gedanken spielst ein Schutzrecht anzumelden, solltest Du nach Möglichkeit einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Er kann Dir dabei helfen das richtige Schutzrecht für deine Bedürfnisse zu finden und sicherstellen, dass das Schutzrecht auch die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Außerdem kann dein Anwalt recherchieren ob bestehende Schutzrechte sich mit deinem überschneiden, dich bei internationalen Anmeldeverfahren unterstützen und Sicherstellen, bzw. Überprüfen, das dein Schutzrecht anschließend auch eingehalten wird.

Die Hinzuziehung eines Anwalts bietet zudem den Vorteil, dass wenn es tatsächlich mal zu einem Verstoß gegen deine Schutzrechte kommt, Du direkt einen Anwalt kontaktieren kannst der bereits mit Dir und den von Dir Schutzrechten vertraut ist.

 

 

Schutzrechte im Ausland anmelden

 

Solltest Du Schutzrechte im Ausland anmelden wollen führt dich dein erster Gang, wie schon erwähnt wurde, dennoch erst einmal zum DPMA. Wenn du auch in Märkten anderer Länder aktiv werden willst, solltest Du Dir dies bereits vorher überlegt haben.

Nicht zuletzt, weil das Anmeldedatum vom DPMA dann auch für das jeweilige Ausland gültig ist. Die wohl wichtigste Anlaufstelle für Schutzrechte im Ausland dürfte für EU-Bürger das Europäische Patentamt (EPO) sein. Ansonsten kannst du Dir auch hier von der DPMA oder deinem jeweiligen Patentanwalt Informationen einholen.

 

Empfehlungen für den Gang zum DPMA:
  • Ziehe einen Patent-Anwalt zur Beratung hinzu
  • Überprüfe ob dein angestrebtes Schutzrecht nicht eventuell schon vergeben ist
  • Sollte dein angestrebtes Schutzrecht kein Patent sein, solltest du bereits im Vorfeld sicherstellen das die Voraussetzungen für das Schutzrecht erfüllt werden.

 

Links:

Kostenmerkblatt des DPMA.

Datenbank des DPMA

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